Energieausweise sind bei Vermietung und Verkauf inzwischen Pflicht für alle Eigentümer.
Der Gesetzgeber will Vermietern oder Verkäufern von Immobilien eine einfache Möglichkeit bieten, einen Energieausweis zu erstellen. Bei sanierten Gebäuden oder Gebäuden mit Baualter nach 1977 kann aus diesem Grund der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden.
Nur bei älteren und/oder unsanierten Gebäuden und grundsätzlich bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist der umfangreichere Bedarfsausweis nötig. Einen Bedarfsausweis brauchen Sie auch, wenn keine durchgehenden Verbrauchs-Rechnungen für die letzten drei Jahre vorliegen.
Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an.
Wichtig: Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.
Wenn das Gebäude
In diesen Fällen kann der Verbrauchsausweis nicht ausgestellt werden. Der Bedarfsausweis ist dann Pflicht.
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